- Streuobstwissen
Förderung
I. Zahlheimer
- Förderung
Fördermöglichkeiten
Am 18. Oktober 2021 unterzeichneten die Bayerische Staatsregierung, relevante Verbände und Vereine den Bayerischen Streuobstpakt: Ziel ist es, in Bayern bis 2035 eine Million zusätzliche Streuobstbäume zu pflanzen und bestehende Bestände aufzuwerten.
Gefördert werden hierbei unter Anderem die Neuanlage und der Erhalt von Streuobstbeständen, die Erzeugung und Vermarktung von Streuobst sowie Bildungs- und Erlebnisangebote.
Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
- Gefördert werden 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von Streuobstprojekten in naturschutzfachlich relevanten Gebieten
- Antragsteller können Landwirte, Besitzerinnen von Flächen, Kommunen, Vereine oder Verbände sein ab einem Vorhabenvolumen von 5.000 €
- Förderfähige Maßnahmen sind z.B. die Pflanzung von Hochstämmen, die Pflege von bereits bestehenden Streuobstbäumen oder Artenschutzmaßnahmen in Streuobstbeständen in der freien Landschaft
- Projektträger von mehrjähirgen Streuobstprojekten im Landkreis sind der Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz und der Landschaftspflegeverband Weidenberg. Diese können mehrere Maßnahmen auf Flächen von Privatpersonen in einem Antrag zusammenfassen.
Hier erfahren Sie mehr zu den Projekten der Landschaftspflegeverbände:
LPV Fränkische Schweiz:
lpv-fraenkische-schweiz.de/projekte/
LPV Weidenberg:
https://lpv-weidenberg.de/projekte/
https://www.apfel-grips.de/
Karte zum Vergrößern anklicken
Unser Förderflyer zum Download als PDF
Isabel Pilhofer
Verena Weißenbacher
Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
Vertragsnaturschutz- programm (VNP)
- Antragsteller können Landwirte, Besitzerinnen von Flächen, Vereine oder Verbände sein, die über eine Betriebsnummer verfügen und eine Fläche von min. 0,1 ha selbst bewirtschaften
- Hier kann in ökologisch wertvollen Lebensräumen die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen mit 12 € pro Hochstamm (min. 1,60 m Stammhöhe) pro Jahr gefördert werden, meist in Kombination mit weiteren VNP-Maßnahmen wie Schnittzeitpunkt mit Düngeverzicht oder Beweidung
- Ansprechpartner: Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt
Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)
- Antragsteller können Landwirte sein, die über eine Hofstelle verfügen und min. 3 ha förderfähige Fläche selbst bewirtschaften
- Gefördet werden Obstbäume ab 1,40 m Stammhöhe mit 12 € pro Jahr
- Auch eine Pflege von Streuobstbäumen über die Maßnahme I82 ist möglich
- Ansprechpartner: Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
"Streuobst für Alle"
- Gefördet wird der Bruttokaufpreis der Obstbäume mit bis zu 45 Euro pro Baum
- Teilnehmende Kommunen, Gemeinden, Kreisfachberater oder Vereine übernehmen eine Bündelungsfunktion: sie tragen Bestellungen zusammen und übernehmen die Bestellung bei der Baumschule
- Antragstellung ab 10 bis max. 100 Bäumen möglich, kostenfreie Abgabe über die teilnehmenden Gemeinden oder Vereine an Privatpersonen - auch für den privaten Hausgarten
- Ansprechpartner: ihre Kommune, ihr OGV oder sonstiger Verein, Streuobstberatung und Kreisfachberatung LRA Bayreuth
Mehr Informationen und weitere Förderprogramme finden Sie hier:
Gerne können Sie auch unseren Online-Dienst für eine Anfrage zur Förderung von Streuobstbäumen nutzen:
Förderung von Streuobst